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Sachgebiet KHD - Bereitschaftskommandant

BR Friedrich Partl

Tel.: 0664 / 35 86 948
E-Mail: bfkstv.601@bfvlb.steiermark.at

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KHD Bereitschaftskommandant Stv.

HBI Ing. Patrick Pichler

Tel.: 0664 / 34 29 834
E-Mail: khdstv.601@bfvlb.steiermark.at

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KHD

Was ist KHD? - Katastrophenhilfsdienst

 

  1. Den Bereichsfeuerwehrverbänden obliegt gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 StFWG und § 7 Abs. 2 Z 2 Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz (LGBL. Nr. 62/1999) die Aufstellung von KHD Bereitschaften zur Besorgung überörtlicher Aufgaben außerhalb des eigenen Bereiches.
  2. Jeder Bereichsfeuerwehrverband hat eine KHD - Bereitschaft aufzustellen. Diese Bereitschaft steht unter der Leitung des Bereitschaftskommandanten. Diesem steht als Hilfsorgan das Bereitschaftskommando (KHD-Stab) zur Verfügung. Nähere Einzelheiten zur Organisation und zum Einsatz von KHD-Einheiten und deren Führungsstäben sind in einer Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes zu regeln.
  3. Der Bereichsfeuerwehrkommandant und KHD-Bereitschaftskommandant haben dafür Sorge zu tragen, dass druch einen Einsatz von KHD-Einheiten die örtliche Einsatzbereitschaft jener Feuerwehren, die Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften für die KHD-Bereitschaft abstellen, nicht gefährdet wird.