KHD
Was ist KHD? - Katastrophenhilfsdienst
-
Den Bereichsfeuerwehrverbänden obliegt gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 StFWG und § 7 Abs. 2 Z 2 Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz (LGBL. Nr. 62/1999) die Aufstellung von KHD Bereitschaften zur Besorgung überörtlicher Aufgaben außerhalb des eigenen Bereiches.
-
Jeder Bereichsfeuerwehrverband hat eine KHD - Bereitschaft aufzustellen. Diese Bereitschaft steht unter der Leitung des Bereitschaftskommandanten. Diesem steht als Hilfsorgan das Bereitschaftskommando (KHD-Stab) zur Verfügung. Nähere Einzelheiten zur Organisation und zum Einsatz von KHD-Einheiten und deren Führungsstäben sind in einer Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes zu regeln.
-
Der Bereichsfeuerwehrkommandant und KHD-Bereitschaftskommandant haben dafür Sorge zu tragen, dass druch einen Einsatz von KHD-Einheiten die örtliche Einsatzbereitschaft jener Feuerwehren, die Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften für die KHD-Bereitschaft abstellen, nicht gefährdet wird.
|