Recht
Im Aufgabengebiet des Sachbereiches Recht ist die Betreuung des Bereichsfeuerwehrverbandes, der Feuerwehren sowie der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden in allen rechtlichen Angelegenheiten vor allem in feuerwehrspezifischen Rechtsgebieten gelegen. Der Sachbereich Recht versteht sich daher als Servicestelle im Bereichsfeuerwehrverband.
Wenn auch das Hauptaugenmerk des Bereichsbeauftragten darin gelegen ist durch Beratung und detaillierte Aufklärung den Eintritt von Rechtsstreitigkeiten soweit wie möglich zu verhindern, so ist das Aufgabengebiet auch darauf gerichtet speziell in feuerwehrspezifischen Rechtsgebieten sofern dies erforderlich ist und von den betroffenen Personen gewünscht wird vor allen Behörden und Gerichten zu vertreten.
Die praktische Erfahrung des Sachbereichsbeauftragten als Rechtsanwalt bringt zusammen mit dem Fachwissen als aktiver Feuerwehrmann große Vorteile.
Der Bereichsbeauftragte wurde vom Bereichskommandanten in den Arbeitskreis des Landesfeuerwehrverbandes zur Novellierung des Steiermärkischen Feuerwehrgesetztes und der Dienstordnung entsandt. Es besteht daher im Laufe des Jahres 2024 die Möglichkeit allfällige, praktisch wahrgenommene Unzulänglichkeiten im Landesfeuerwehrgesetzes bzw. in den Bestimmungen der Dienstordnung für ein allfälliges Anpassungs- bzw. Änderungsvorhaben dem Bereichsbeauftragten per E-Mail bekannt zu geben.
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